- Ergänzungsgeschworne
Ergänzungsgeschworne, s. Ergänzungsrichter.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Ergänzungsgeschworne, s. Ergänzungsrichter.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Ergänzungsrichter — Ergänzungsrichter, Richterpersonen, die bei Verhandlungen von längerer Dauer zugezogen werden, um für den Fall der Verhinderung eines Richters für diesen einzutreten. Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§ 194) dürfen an einer… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hilfsgeschworne — (in Österreich Ergänzungsgeschworne genannt, was nach deutschem Recht eine ganz andre Bedeutung hat, s. Ergänzungsrichter) sind im Gegensatz zu den Hauptgeschwornen die nur aushilfsweise in Funktion tretenden Geschwornen. Nach dem deutschen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon