Dreiklassenwahlsystem

Dreiklassenwahlsystem

Dreiklassenwahlsystem (Dreiklassensystem), die in Preußen und seit 1896 unter Milderung des plutokratischen Charakters auch in Sachsen bestehende Einrichtung, wonach die Urwähler bei den Wahlen der Stadtverordneten und der Wahlmänner, welche die Mitglieder des Abgeordnetenhauses zu wählen haben, nach Maßgabe der direkten Staatssteuern (bei den Kommunalwahlen zuzüglich der Gemeindesteuern) in drei Klassen eingeteilt sind und in diesen je ein Drittel der Stadtverordneten, resp. Wahlmänner zu wählen haben (s. Preußen). In verbesserter Form gilt das D. auch in Rumänien (s. d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Dreiklassenwahlsystem — Dreiklassenwahlsystem, indirektes Wahlsystem, das darin besteht, daß die Urwähler eines Wahlbezirks nach der Höhe der von ihnen entrichteten Steuern in drei Klassen eingeteilt werden, von denen jede die gleiche Anzahl von Wahlmännern wählt; diese …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Heinrich Rudolf Hermann Friedrich von Gneist — (13 August 1816 ndash; 22 July 1895), German jurist and politician, was born at Berlin, the son of a judge attached to the Kammergericht (court of appeal) in that city. Biography After receiving his secondary education at the gymnasium at… …   Wikipedia

  • Heinrich Rudolf Hermann Friedrich von Gneist — Rudolf von Gneist Gneists Grab Heinrich Rudolf Hermann Friedrich von Gneist (* 13. August 1816 in Berlin; † 22. Juli …   Deutsch Wikipedia

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  • Rudolf von Gneist — Gneists Grab Rudolf v …   Deutsch Wikipedia

  • Gneist — Gneist, Heinrich Rudolf Hermann Friedrich von, Rechtsgelehrter und Politiker, geb. 13. Aug. 1816 in Berlin, gest. daselbst 22. Juli 1895, wurde 1836 Auskultator, promovierte 1838 und habilitierte sich 1839 als Privatdozent, blieb aber dabei in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sachsen [4] — Sachsen (hierzu Karte »Königreich Sachsen«), deutsches Königreich, hinsichtlich des Flächeninhalts der fünfte, hinsichtlich der Bevölkerung der dritte Staat des Deutschen Reiches, erstreckt sich von 50°10´ 51°29´ nördl. Br. und von 11°53´ 15°4´… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wahl — Wahl, die Art und Weise, wie insbes. die Volks und Gemeindevertreter berufen werden. Das Wahlrecht besteht teils in dem Recht zu wählen (aktives Wahlrecht), teils in der Fähigkeit gewählt zu werden (passives Wahlrecht, Wählbarkeit); dasselbe wird …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gneist — I Gneist,   Grund, eine aus Talgdrüseninhalt, Kalkseifen, abgebauten Haarwurzel und Epidermisresten bestehende Masse; sie muss bei der Lederfabrikation nach der chemischen Enthaarung aus der Blöße herausgestrichen werden, um eine Narbenfestigkeit …   Universal-Lexikon

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