Dezisīvstimme

Dezisīvstimme

Dezisīvstimme (lat. Votum decisivum), im Gegensatze zu der bloß beratenden Stimme (votum consultativum) eine solche, die bei der Abstimmung mitgezählt wird; dann auch das Recht, bei Stimmengleichheit die Entscheidung zu geben, das zumeist dem Vorsitzenden des betreffenden Kollegiums oder einer Versammlung beigelegt ist (»Stichentscheid«). So gibt z. B. im deutschen Bundesrat bei etwaiger Stimmengleichheit die Präsidialstimme Preußens den Ausschlag.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Dezisivstimme — De|zi|siv|stim|me 〈f.; Gen.: , Pl.: n; in polit. Körperschaften〉 zur Abstimmung berechtigte Stimme; Ggs.: Deliberativstimme …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Dezisivstimme — De|zi|siv|stim|me die; , n: eine abstimmungsberechtigte Stimme in einer politischen Körperschaft; Ggs. ↑Deliberativstimme …   Das große Fremdwörterbuch

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  • Deliberatio — Deliberation ist ein aus dem lateinischen entlehntes Fremdwort mit der Bedeutung „Beratschlagung“, oder „Überlegung“, das zugehörige Verb lautet deliberieren, das Adjektiv deliberativ.[1] Inhaltsverzeichnis 1 Deliberation als Rechtsbegriff 2… …   Deutsch Wikipedia

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