Devolutionsrecht

Devolutionsrecht

Devolutionsrecht, s. Devolution.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Devolution — (lat.), eigentlich Wegwälzung, Überwälzung, hat in der Rechtswissenschaft verschiedene Bedeutungen. Namentlich bezeichnet es Heimfall oder Vererbung eines Vermögensobjekts an einen andern Besitzer; im besondern Sinne bezeichnet Devolutionsrecht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Energierecht (Österreich) — Das Energierecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Energiewirtschaft regeln. Im engeren Sinne ist Energierecht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas, dessen maßgebliche Vorschriften im österreichischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Ansterberecht — Ansterberecht, so v.w. Devolutionsrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Devolution — (v. lat., eigentlich Abwälzung), 1) die Vererbung eines Gutes an eine andere Person; bes. 2) das statutarische Recht, nach welchem alle Liegenschaften nach Auflösung der Ehe durch den Tod des einen Ehegatten, wenn außer dem überlebenden Ehegatten …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Devolutionskrieg — Devolutionskrieg, der Krieg, durch den Ludwig XIV. von Frankreich 1667 die spanischen Niederlande sich anzueignen suchte. Er stützte sich dabei auf das sogen. Devolutionsrecht, das in Brabant und einigen Nachbarprovinzen galt, wonach das Erbe… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Jus devolutionis — (lat.), Abberufungsrecht und Devolutionsrecht, s. Devolution …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vakánz — (lat.), das Erledigtsein einer Stelle, insbes. einer kirchlichen, namentlich eines Bischofssitzes (Sedisvakanz). Da die Vakanzen oft ungebührlich ausgedehnt wurden, so bestimmte die Kirche für die Neubesetzung bestimmte Maximalfristen, so für die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Devolution — (lat.), Abwälzung; der in gewissen Fällen kraft des Gesetzes eintretende Übergang eines Rechts oder Besitztums auf einen andern; insbes. im Kirchenrecht: Befugnis der höhern Behörde, eine erledigte geistl. Stelle wegen Versehen, die sich der zu… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Staatsanwaltschaft — Anklagebehörde (umgangssprachlich) * * * Staats|an|walt|schaft 〈f. 20〉 staatl. Behörde zur Wahrung des öffentl. Interesses in Rechtssachen, Anklage u. Untersuchungsbehörde des Staates vor Gericht * * * Staats|an|walt|schaft, die: staatliche… …   Universal-Lexikon

  • Devolutionskrieg — I Devolutionskrieg   Als Philipp IV. von Spanien 1665 starb, erlebte der Streit um das spanische Erbe zwischen Österreich und Frankreich einen ersten Höhepunkt. Ludwig XIV. war mit Maria Theresia, der Tochter Philipps aus erster Ehe …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”