Burgfriede

Burgfriede

Burgfriede, eine Verabredung unter adligen Stammverwandten, wodurch ein Bezirk um die Burg herum bestimmt wurde, der als zu ihr gehörig angesehen werden und wie diese selbst gemeinschaftlich bleiben sollte; dann auch ein solcher Bezirk selbst; auch der besondere rechtliche Schutz, unter dem sich dieser Bezirk, ebenso wie die Burg selbst, befand; auch wohl die Sammlung polizeilicher Verordnungen und Vorschriften, welche die Erhaltung der Ruhe und Sicherheit im Schloß und dessen nächster Umgebung bezweckten. Die Strafen für den Burgfriedensbruch waren hart, weil sich der Herr selbst durch ihn beleidigt fühlte. So wurde bei Tätlichkeiten dem Übertreter die rechte Hand abgehauen; deshalb sah man häufig an den Wegen zu den Burgen und Schlössern Tafeln aufgestellt mit der Aufschrift »Burgfriede« und Beil und Hand daneben gemalt. Heutzutage wird die Störung der Ruhe in einer Burg oder in einem Residenzschloß lediglich nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bestraft.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Burgfriede — Burgfriede, 1) die befreite Gegend um eine Burg; 2) Vertrag zur gemeinen Sicherheit eines Gebiets, bes. unter Geschlechtern eines Namens geschlossen; vgl. Ganerbschaft; 3) (Burgfreiheit, Burgfreyt), der besondere Schutz, unter welchen im… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Burgfriede — Burgfriede, im Mittelalter die öffentliche Freiheit und Sicherheit in einer Stadt oder Burg; der Umkreis, innerhalb dessen der B. nicht gebrochen werden durfte …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Burgfriede — Burgfriede, der ganz besondere Gesetzesschutz, unter welchem die landesherrlichen Schlösser stehen als befriedete Sachen (res sanctae), gleichwie Kirchen, Grabstätten, Staatsgebäude u.s.w., analog dem Hausfrieden, gegen dessen Störung der… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Burgfriede — Burgfriede‹n› ↑ Burg …   Das Herkunftswörterbuch

  • Burgfriede — Bụrg|frie|de 〈m. 26〉 1. 〈früher〉 1.1 Hoheitsbezirk eines Burgherrn sowie der rechtl. Schutz innerhalb dieses Bezirks 1.2 Verbot der Fehde in einem ummauerten Bezirk (Burg od. Stadt) 2. 〈heute fig.〉 zeitweilige Einstellung eines parlamentar.… …   Universal-Lexikon

  • Burgfriede, der — Der Burgfriede, des ns, plur. die n. 1) Eine Art Befriedigung oder Befestigung ohne Mauern, nur mit Wall und Graben. 2) Eine Burg zum Frieden, d.i. zur Sicherheit gewisser Geschlechter und Gegenden. 3) Eine befreyete Gegend um eine Burg, um… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Burgfriede — Als Burgfriedenspolitik wird im Allgemeinen das Zurückstellen innenpolitischer Konflikte und wirtschaftlicher Auseinandersetzungen in Deutschland während des Ersten Weltkriegs bezeichnet. In Frankreich wurde zur selben Zeit der Begriff Union… …   Deutsch Wikipedia

  • Burgfriede(n) — Bụrg|frie|de[n] …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Burgfrieden — Burgfriede‹n› ↑ Burg …   Das Herkunftswörterbuch

  • Burgfried (Gerichtsbezirk) — Gerichtsbezirke in der Steiermark Mitte des 18. Jahrhunderts, der Zeit Maria Theresias: Die ohnedies bereits zersplitterten Bezirke der Landgerichte wurden durch Burgfriede noch weiter untergliedert. Burgfried (auch Purgkhfridt, Purgkhfryd,… …   Deutsch Wikipedia

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