Zurechnung

Zurechnung

Zurechnung (Imputatio), das Urteil, daß eine bestimmte Person für einen bestimmten Erfolg verantwortlich zu machen sei. Die Z. setzt einerseits Zurechnungsfähigkeit (s. d.) des Täters, anderseits Zurechenbarkeit (s. d.) des Erfolges voraus.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Zurechnung — (Imputatio), 1) die Beziehung einer Handlung auf eine gewisse Person als deren Urheber, mithin die Verbindung zwischen Person u. That in der Richtung von Ursache u. Wirkung: bes. 2) im criminalrechtlichen Sinne die Gewißheit, daß Jemand der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zurechnung — Zurechnung, lat. imputatio, das Urtheil, daß eine Person als Urheber einer That anzusehen ist; die Z. heißt factisch, insofern jemand als Thäter, rechtlich, insofern der Thäter auch für seine That verantwortlich erklärt wird (vergl. casus, culpa …   Herders Conversations-Lexikon

  • Zurechnung — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Zurechnung — Zu|rech|nung 〈f. 20; unz.〉 1. 〈Philos.〉 das Verantwortlichmachen (des Menschen für sein Handeln u. dessen Folgen) 2. das Zurechnen 3. das Zugerechnetsein * * * Zu|rech|nung, die; , en: das Zurechnen; das Zugerechnetwerden. * * * Zurechnung,   1)… …   Universal-Lexikon

  • Zurechnung — I. Rechnungswesen:1. I.e.S.: Aufsuchen und Gegenüberstellung solcher Größen (z.B. Erlöse und Kosten), die auf einen gemeinsamen identischen (dispositiven) Ursprung zurückgeführt werden können (⇡ Identitätsprinzip). Von zweckbedingten Aufteilungen …   Lexikon der Economics

  • Zurechnung — Zu|rech|nung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Objektive Zurechnung — Die objektive Zurechenbarkeit ist im deutschen Strafrecht ein Kriterium der Tatbestandsmäßigkeit zur Einschränkung der durch Kausalität noch in den Bereich des Strafbaren fallenden Handlungen; im Zivilrecht wirkt es ebenso als Korrektiv, um die… …   Deutsch Wikipedia

  • Kostenbewertung als Zurechnung — ⇡ Bewertung …   Lexikon der Economics

  • Imputatio — Die Zurechnung (imputatio) im rechtlichen Sinne ist ein anspruchsvolles Konzept, welches nicht alle Rechtsordnungen haben. Im Zivilrecht gibt es Zurechnung für Kenntnis (bzw. Wissen), für Willenserklärungen, für Verschulden und für Verhalten. Das …   Deutsch Wikipedia

  • Adäquanzlehre — Adäquanz (von lateinisch adäquat – angemessen, entsprechend) ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Die Frage nach der Adäquanz dient als Eingrenzungskriterium für Fragen der Kausalität und Zurechnung. Nach der so genannten Adäquanztheorie… …   Deutsch Wikipedia

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