- Zollrückvergütung
Zollrückvergütung (Rückzoll, Ausfuhrvergütung, Exportbonifikation), s. Ausfuhr und Zölle, S. 980.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Zollrückvergütung (Rückzoll, Ausfuhrvergütung, Exportbonifikation), s. Ausfuhr und Zölle, S. 980.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Zollrückvergütung — Zollrückvergütung, s.v.w. Bonifikation … Kleines Konversations-Lexikon
Zollrückvergütung — System der Rückzahlung der ⇡ Einfuhrabgaben auf eingeführte für die Veredelung bestimmte ⇡ Nichtgemeinschaftswaren (Einfuhrwaren), wenn die Waren in Form von Veredelungserzeugnissen aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt werden … Lexikon der Economics
aktive Veredelung — 1. Begriff: Die a.V. gehört zu den bedeutendsten wirtschaftlichen Zollverfahren in der Gemeinschaft und dient der internationalen Arbeitsteilung. Im Kern handelt es sich nach Art. 114 ZK um Nichtgemeinschaftswaren, die in das ⇡ Zollgebiet der… … Lexikon der Economics
Veredelungsverkehr — (Vormerkverfahren) nennt man im Zollwesen denjenigen Warenverkehr mit dem Auslande, der zum Zweck der Be oder Verarbeitung, zur Vervollkommnung oder zur Reparatur mit der Bestimmung der Rückkehr in entsprechend vervollkommtem, in »veredeltem«… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nichterhebungsverfahren — Zollverfahren, in die ⇡ Nichtgemeinschaftswaren bei der Einfuhr übergeführt werden können, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben werden. Für N. sieht der Zollkodex (ZK) bei ordnungsgemäßen Verhalten keinen Zollschuldentstehungstatbestand vor.… … Lexikon der Economics
Veredelungsverkehr — im Sinn des Zollrechts die zollbegünstigte Be oder Verarbeitung bzw. Ausbesserung von Waren. Arten: (1) Aktiver V.: Dieser dient der Veredelung von aus einem Drittland in das Zollgebiet der EU eingeführten Waren, die in veredeltem Zustand wieder… … Lexikon der Economics