Beweisinterlokūt

Beweisinterlokūt

Beweisinterlokūt, s. Beweisverfahren und Beweismittel.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Beweisverfahren — nennt man die äußere Gestaltung der Beweistätigkeit im Prozeß. Dabei ist zu unterscheiden die Beweisantretung (früher Beweisinduktion), die Beweisaufnahme (früher Beweisproduktion) und die Beweiswürdigung. Auch ist Zivil und Strafprozeß… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beweis [2] — Beweis (im Prozeß). Das Wort B. bezeichnet zunächst jene Tätigkeit im Prozeß (die Beweisführung), durch die für das Gericht die Wahrheit solcher Tatsachen festgestellt wird, die es seinem Urteil zu Grunde legen soll, sodann auch das Ergebnis… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Interlokut — (lat. interlocutio, auch Interlocutorium, Zwischenurteil, Zwischenbescheid), früher im Gegensatz zum Enderkenntnis Bezeichnung für eine richterliche Verfügung, die sich nur auf Leitung des Ganges des Rechtsstreits oder auf einen Zwischenpunkt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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