- Beweisfrist
Beweisfrist s. Beweisverfahren und Beweismittel.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Beweisfrist s. Beweisverfahren und Beweismittel.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Beweisfrist — (Rechtsw.), so v.w. Beweistermin … Pierer's Universal-Lexikon
Beweisfrist — Be|weis|frist 〈f. 20〉 Frist, in der Beweise für einen Prozess gesammelt werden … Universal-Lexikon
Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… … Pierer's Universal-Lexikon
Gegenbeweis — (Reprobatio), ein Gegensatz zum Hauptbeweis (s.u. Beweis), die Parteihandlung, durch welche der Gegner des Hauptbeweisführers (Product, nunmehr aber Reproducent od. Reprobant genannt), den Hauptbeweis in seiner überzeugenden Kraft zu vernichten… … Pierer's Universal-Lexikon
Beweisverfahren — nennt man die äußere Gestaltung der Beweistätigkeit im Prozeß. Dabei ist zu unterscheiden die Beweisantretung (früher Beweisinduktion), die Beweisaufnahme (früher Beweisproduktion) und die Beweiswürdigung. Auch ist Zivil und Strafprozeß… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Summarischer Proceß — (außerordentlicher Proceß), ein von dem regelmäßigen Verfahren in Civilstreitigkeiten od. Untersuchungssachen abweichender Proceß, dessen Zweck auf Beschleunigung der Sache durch Abkürzung u. Vereinfachung des Verfahrens gerichtet ist. A) Der… … Pierer's Universal-Lexikon