Warenverschluß
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Zollverschluß — (Warenverschluß), die zur Verhütung von Zolldefraudation vorgenommene amtliche Verschließung von Warensendungen, auf denen ein Zollanspruch haftet, und die nicht sofort verzollt, sondern in Niederlagen oder mit Begleitschein nach Zollämtern im… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Begleitzettel — Begleitzettel, das Zollabfertigungspapier, das bei über die Grenze eingehenden und bei dem Grenzzollamt mit Ladungsverzeichnis (s. d.) angemeldeten Eisenbahnwagen dem Zugführer oder einem Bevollmächtigten der Bahnverwaltung zur Ablieferung an das … Meyers Großes Konversations-Lexikon