Wagensteuer

Wagensteuer

Wagensteuer, in der Regel verbunden mit einer Pferdesteuer, eine Aufwandsteuer (Luxussteuer) auf das Halten von Kutschen und Pferden für den persönlichen Gebrauch. In Frankreich 1862 eingeführt, 1865 aufgehoben und 1872 wiederhergestellt, wird sie in einem festen, nach der Größe der Gemeinden und der Zahl der Räder abgestuften Jahresertrag erhoben und wirft mit Einschluß der Steuer auf die zur Bespannung steuerpflichtiger Wagen dienenden Pferde sowie der Reitpferde jährlich über 10 Mill. Frank ab. Auch in England besteht eine nach Räderzahl, Zahl der vorgespannten Pferde etc. abgestufte W. als direkte Luxussteuer. Die Pferdesteuer wurde hier 1874 abgeschafft.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Wagensteuer — Wagensteuer, Wagen und Pferdesteuer, eine Luxussteuer, die von denen erhoben wird, die für ihren persönlichen Gebrauch Kutschen und Pferde halten; besteht in England und Frankreich …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Luxussteuern — Luxussteuern, Steuern, die aus Anlaß des Gebrauchs und Verbrauchs von bestimmten Luxusgegenständen oder überhaupt vom Luxusaufwand erhoben werden. Die L. der modernen Finanzverwaltung sind zum Unterschied von ältern Abgaben, die durch ihre Höhe… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Liste heraldischer Begriffe — Unter Kreuz sind ebenfalls heraldische Begriffe zu finden. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z …   Deutsch Wikipedia

  • Sardinische Monarchie [2] — Sardinische Monarchie (Gesch.). Die S. M. od. das Königreich Sardinien besteht als solches erst seit dem Vertrage vom 24. August 1720, wo die Insel Sardinien u. das frühere Herzogthum Savoyen (seit 1713 Königreich) unter König Victor Amadeus I.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pferdesteuer — Pferdesteuer, s. Wagensteuer …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wappensteuer — Wappensteuer, in England eine Luxussteuer für das Recht, Wappen zu führen. Sie wird in Form einer Lizenz erhoben und ist nach der Höhe der Wagensteuer (s. d.) abgestuft, die der Wappenführende zahlt. Ertrag: ca. 11/2 Mill. Mk. jährlich …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”