- Vorvermächtnis
Vorvermächtnis (Prälegat), s. Vermächtnis.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Vorvermächtnis (Prälegat), s. Vermächtnis.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Vorvermächtnis — Vorvermächtnis, s.v.w. Vorausvermächtnis (s.d.); auch ein Vermächtnis, bei welchem der Bedachte den vermachten Gegenstand nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt behalten darf, um ihn dann einem andern (Nachvermächtnisnehmer) zu übergeben … Kleines Konversations-Lexikon
Nachvermächtnis — ist Zuwendung des vermachten Gegenstandes an einen Dritten (Nachvermächtnisnehmer) von einem nach dem Anfalle des Vermächtnisses eintretenden bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2191). Das Verhältnis zwischen dem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon