Vorvermächtnis

Vorvermächtnis

Vorvermächtnis (Prälegat), s. Vermächtnis.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Vorvermächtnis — Vorvermächtnis, s.v.w. Vorausvermächtnis (s.d.); auch ein Vermächtnis, bei welchem der Bedachte den vermachten Gegenstand nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt behalten darf, um ihn dann einem andern (Nachvermächtnisnehmer) zu übergeben …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Nachvermächtnis — ist Zuwendung des vermachten Gegenstandes an einen Dritten (Nachvermächtnisnehmer) von einem nach dem Anfalle des Vermächtnisses eintretenden bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2191). Das Verhältnis zwischen dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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