Vorbereitungshandlungen

Vorbereitungshandlungen

Vorbereitungshandlungen, technischer strafrechtlicher Begriff, bezeichnet im Gegensatz zum Versuch (s. d.) diejenigen auf den Erfolg gerichteten Handlungen, die (wie die Herstellung oder Beschaffung der Mittel) noch keinen »Anfang der Ausführung« ent halten. V. bleiben im allgemeinen straflos. In einzelnen Fallen, so bei der Herstellung der Stempel, Siegel, Stiche, Platten etc. zum Zweck einer Münzfälschung, werden sie als besondere Delikte (delicta sui generis) unter Strafe gestellt. Ferner ist mehrfach schon das »Unternehmen« einer strafbaren Handlung mit der vollen Strafe bedroht, auch wenn es noch nicht zu einem »Anfang der Ausführung« gekommen ist.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vorbereitungshandlungen — Vorbereitungshandlungen,   Strafrecht: straflose Handlungen, die im Unterschied zum Versuch noch keinen Anfang der Ausführung einer Straftat bilden, sondern die Ausführung nur vorbereiten. In einigen ausdrücklich bestimmten Fällen sind… …   Universal-Lexikon

  • Terrorcamp — Ein Terrorcamp ist ein politisches Schlagwort für ein Ausbildungslager für Terroristen. Das Schlagwort wurde nach der Festnahme dreier mutmaßlicher Terroristen der Islamischen Dschihad Union in Deutschland am 4. September 2007 Bestandteil der… …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerzeichenfälschung — ⇡ Steuerstraftat (§ 369 AO). St. begeht, wer Steuerzeichen nachmacht oder verfälscht, wer sich falsche Steuerzeichen verschafft, falsche Steuerzeichen als echt verwendet, feilhält oder in Verkehr bringt (§ 148 StGB). Verwendung oder Verbreitung… …   Lexikon der Economics

  • Ausspähen von Daten — Das Ausspähen von Daten ist gemäß § 202a des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Inhaltsverzeichnis 1 Wortlaut 2 Tatbestand 3 …   Deutsch Wikipedia

  • Datenausspähung — Das Ausspähen von Daten ist in Deutschland gemäß § 202a des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Inhaltsverzeichnis 1 Wortlaut 2 Tatbestand 3 Erfasste Delikte in der… …   Deutsch Wikipedia

  • Versuch — Versuch, 1) eine zur Versicherung des Verstandes, in Fällen, wo er des Erfolges noch nicht versichert ist, unternommene Handlung, durch welche ein Gegenstand geflissentlich in Verhältnisse gesetzt u. Bedingungen unterworfen wird, unter denen ein …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Cannabisinitiative — Logo des Initiativkomitees Werbeplakat des Initiativkomitees Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität …   Deutsch Wikipedia

  • Der Versuch ist strafbar — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

  • Eidgenössische Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» — Logo des Initiativkomitees Werbeplakat des Initiativkomitees Pro Jugendschutz – geg …   Deutsch Wikipedia

  • Fehlgeschlagener Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”