Vorbehaltsgut

Vorbehaltsgut

Vorbehaltsgut, s. Ehegüterrecht, S. 401 f.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Vorbehaltsgut — Vorbehaltsgut, s. Einhandsgut …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vorbehaltsgut — Vor|be|halts|gut 〈n. 12u〉 der dem Ehegatten eines Erblassers zur freien Nutzung u. Verfügung zustehende Teil des Erbes * * * Vorbehaltsgut,   eheliches Güterrecht.   * * * Vor|be|halts|gut, das (Rechtsspr.): bestimmter, durch Vertrag o. Ä. von… …   Universal-Lexikon

  • Vorbehaltsgut — ⇡ eheliches Güterrecht …   Lexikon der Economics

  • Vorbehaltsgut — Vor|be|halts|gut …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Nutzverwaltung — Die Nutzverwaltung (teilweise auch Verwaltungsgemeinschaft genannt) war bis 1953 der gesetzliche Güterstand des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Juristisch wird sie als ehemännliche Verwaltung und Nutznießung am eingebrachten Gut der Frau… …   Deutsch Wikipedia

  • Gütergemeinschaft (Ehe) — Bei der Gütergemeinschaft handelt es sich um einen Güterstand, der bei manchen Ehen und eingetragenen Partnerschaften zur Anwendung kommt. Sie ist ursprünglich im kontinentaleuropäischen Rechtskreis beheimatet, findet sich neuerdings aber auch in …   Deutsch Wikipedia

  • Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • eheliches Güterrecht — eheliches Güterrecht,   Regelung der vermögensrechtlichen Wirkung der Ehe auf das Vermögen der Ehegatten (§§ 1363 1563 BGB). Hiervon nicht umschlossen sind die allgemeinen Ehewirkungen (z. B. Unterhaltspflicht) sowie das Erbrecht. Es steht den… …   Universal-Lexikon

  • eheliches Güterrecht — I. Begriff:Gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten (§§ 1363–1563 BGB). Das BGB kennt verschiedene Güterrechtsformen, und zwar den gesetzlichen Güterstand und die vertraglichen Güterstände. Da auch auf dem Gebiet… …   Lexikon der Economics

  • Eherecht (Deutschland) — Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die… …   Deutsch Wikipedia

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