- Volksinitiativrecht
Volksinitiativrecht, eine Einrichtung des schweizerischen Staatsrechts, die darin besteht, daß auf Verlangen (Initiativ begehren) einer bestimmten Zahl von Staatsbürgern über den Erlaß, die Abänderung oder Aufhebung eines Gesetzes eine Volksabstimmung erfolgen muß. Vgl. Referendum.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.