- Verweisungserkenntnis
Verweisungserkenntnis, s. Eröffnung des Hauptverfahrens.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Verweisungserkenntnis, s. Eröffnung des Hauptverfahrens.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Eröffnung des Hauptverfahrens — (Verweisungsbeschluß, Verweisungserkenntnis, Versetzung in den Anklagestand), der Gerichtsbeschluß, daß in einer Strafsache die mündliche Hauptverhandlung stattfinden soll. Nur bei Übertretungen und geringfügigen Vergehen kann in dem Verfahren… … Meyers Großes Konversations-Lexikon