Versicherungszwang

Versicherungszwang

Versicherungszwang, s. Versicherung, S. 104.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Versicherungszwang — ⇡ Versicherungspflicht, ⇡ Pflichtversicherung …   Lexikon der Economics

  • Krankenkassen — Krankenkassen, Einrichtungen, die den Zweck haben, ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen Unterstützung zu gewähren. Insbesondere versteht man darunter die auf Gegenseitigkeit beruhenden Kassen, deren Kosten ganz oder vorwiegend durch Beiträge der …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hilfskassen — im weitern Sinne sind solche für weniger bemittelte Stände, insbes. für Arbeiter, berechnete Anstalten, die vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhen, mehr oder weniger nach den Grundsätzen des Versicherungswesens eingerichtet sind und auf Grund von …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hilfskassen [1] — Hilfskassen, vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhende und hauptsächlich auf Benutzung durch die Angehörigen der minderbemittelten Kreise, namentlich der Arbeiter, berechnete Anstalten, die gegen Entrichtung von Beiträgen ihren Mitgliedern… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Beitragserstattung in der Rentenversicherung — Die Beitragserstattung ist eine gesetzliche Vorschrift aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht (hier: Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland). Die einschlägige Vorschrift ist § 210 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI). Der… …   Deutsch Wikipedia

  • Krankenversicherungspflicht — Die Versicherungspflicht im Sinne der deutschen Sozialversicherung bezeichnet den im Sozialgesetzbuch (SGB) normierten grundsätzlichen Versicherungszwang und das Zustandekommen der Versicherung kraft Gesetzes. Entsprechende Regelungen gibt es für …   Deutsch Wikipedia

  • Versicherungspflicht im Sinne der deutschen Sozialversicherung — Die Versicherungspflicht im Sinne der deutschen Sozialversicherung bezeichnet den im Sozialgesetzbuch (SGB) normierten grundsätzlichen Versicherungszwang und das Zustandekommen der Versicherung kraft Gesetzes. Entsprechende Regelungen gibt es für …   Deutsch Wikipedia

  • Altersversicherung — Altersversicherung, derjenige Zweig der Lebensversicherung (s. d.), bei dem der Versicherte gegen in seinen jüngern Jahren gezahlte, nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung berechnete Prämien oder auch gegen eine einmalige Einzahlung nach …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Angestellter — ist derjenige, der von einem andern mr Vornahme einer gewissen Tätigkeit bestellt wird. Der Willensakt, der die Übertragung dieser Tätigkeit zum Ausdruck bringt, heißt Anstellung. Bei öffentlicher Anstellung ist dieser Willensakt ein einseitiger… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Arbeiterfrage — Arbeiterfrage. Die A., die sogen. soziale Frage, hat zu ihrem Gegenstande die Lage der von Unternehmern namentlich in den großen Unternehmungen beschäftigten Lohnarbeiter in ökonomischer, moralischer, sozialer und politischer Hinsicht. Da der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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