Beschlußsachen

Beschlußsachen

Beschlußsachen, im Gegensatze zu Verwaltungsstreitsachen die reinen Verwaltungssachen, die lediglich im Instanzenzug der Verwaltungsbehörden erledigt werden (s. Verwaltung), dann überhaupt Sachen, die durch Beschluß erledigt werden (vgl. Urteil).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Verwaltung — (Administration), im allgemeinen die Besorgung eigner oder fremder Angelegenheiten. So spricht man z. B. von der V. einer Stiftung, eines Mündelvermögens, eines Landgutes (s. Landwirtschaftliche Unternehmungsformen), von der V. einer Gemeinde etc …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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