- Verbeistandung
Verbeistandung, in Österreich gebräuchlicher Ausdruck für: Anordnung eines gesetzlichen Beistandes, Entmündigung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Verbeistandung, in Österreich gebräuchlicher Ausdruck für: Anordnung eines gesetzlichen Beistandes, Entmündigung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Irrenrecht — Irrenrecht, der Inbegriff der das Irrenwesen regelnden Rechtssätze. Das I. gehört in seinen einzelnen Teilen dem Strafrecht, dem Strafprozeß, dem Zivilrecht, dem Zivilprozeß, dem Verwaltungsrecht an. Besondere Irrengesetze besitzen Genf (Gesetz… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Anwalt — Anwalt, Sachwalter für einen andern in Rechtsangelegenheiten, auch wegen der Vollmacht (Procura) Prokurator genannt. Die Hauptklasse bilden die eigentlichen Advokaten (Fürsprecher), welche die Civil und Strafprozesse der Parteien vor Gericht… … Herders Conversations-Lexikon