- Berichtigung des Tatbestandes
Berichtigung des Tatbestandes, s. Tatbestand.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Berichtigung des Tatbestandes, s. Tatbestand.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Faktizität — Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit, oder Faktizität ist grundlegender Begriff in Philosophie und Recht. Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht: in der Rechtswissenschaft als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff… … Deutsch Wikipedia
Objektiver Tatbestand — Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit, oder Faktizität ist grundlegender Begriff in Philosophie und Recht. Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht: in der Rechtswissenschaft als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff… … Deutsch Wikipedia
Straftatbestand — Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit, oder Faktizität ist grundlegender Begriff in Philosophie und Recht. Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht: in der Rechtswissenschaft als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff… … Deutsch Wikipedia
Tatbestand — Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit, oder Faktizität ist grundlegender Begriff in Philosophie und Recht. Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht: in der Rechtswissenschaft als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff… … Deutsch Wikipedia
Tatbestände — Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit, oder Faktizität ist grundlegender Begriff in Philosophie und Recht. Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht: in der Rechtswissenschaft als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff… … Deutsch Wikipedia
Tatbestand — (Corpus oder Materiale delicti), im Strafrecht der Inbegriff derjenigen Merkmale, die den Begriff einer strafbaren Handlung ausmachen. Subjektiver T., die innere Tat, das Willensmoment, objektiver T., die äußern tatsächlichen Merkmale, die zu dem … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Urteil — Entschluss; Beschluss; Ratschluss; Wille; Entscheid; Entscheidung; Ausspruch; Spruch; Urteilsspruch; Verdikt (veraltet); Einschätzung; … Universal-Lexikon
Declaratio sententiae — (lat.), im frühern Prozeßrecht die Erläuterung eines im Ausdruck dunkeln oder mehrdeutigen Urteils durch den erkennenden Richter. Die deutsche Zivilprozeßordnung kennt eine derartige Erläuterung nicht, sondern nur eine Berichtigung des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon