- Bergwerksabgaben
Bergwerksabgaben, s. Bergrecht, S. 683.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Bergwerksabgaben, s. Bergrecht, S. 683.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Bergwerksabgaben — Bergwerksabgaben, Abgaben vom Ertrag des Bergwerks, früher 1/10 des Rohertrags (Bergzehnt) und mehr, jetzt meist in Steuer verwandelt … Kleines Konversations-Lexikon
Bergfreiheit — ist ein Begriff des Bergrechts. Sie bezeichnet das vom Grundeigentum unabhängige und jedermann eingeräumte Recht, bestimmte Bodenschätze zu suchen und zu gewinnen, wobei der gesamte Vorgang durch Gesetze geregelt ist und unter staatlicher… … Deutsch Wikipedia
Bergregal — Das Bergregal, auch Bergwerksregal, ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit).[1] Neben dem Bergregal galt… … Deutsch Wikipedia
Quatémber — (v. lat. quatuor tempora, mittellat. quatempora, die vier Zeiten), ursprünglich die vierteljährlich gebotenen drei Fasttage der römischen Kirche (Quatemberfasten), die allmählich bürgerliche Zeitbestimmungspunkte wurden. Durch Urban II. (1095)… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verleihung (Bergbau) — Die Verleihung, auch Beleihung, Belehnung oder Bestätigung genannt, ist ein hoheitlicher Akt, der im Bergbau durch das Bergamt durchgeführt wird.[1] Bei der Verleihung wird dem Muter das Bergwerkseigentum verliehen. Durch die Verleihung erhält… … Deutsch Wikipedia