Triftrecht

Triftrecht

Triftrecht (Triftgerechtigkeit), s. Trift.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Triftrecht — Triftrecht, Servitutsberechtigung, über Anderer Grundstücke Vieh (Pferde, Rindvieh, Schafe, Ziegen) zu treiben; im einzelnen durch Vertrag od. Sitte sehr verschieden geregelt …   Herders Conversations-Lexikon

  • Triftrecht, das — Das Triftrêcht, des es, plur. inus. S. Triftgerechtigkeit …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Trift [1] — Trift heißt ein Weg für das Weidevieh, Triftgerechtigkeit (Triftrecht) die Befugnis, meistens die Grunddienstbarkeit (s. d.), Vieh über fremde Grundstücke zu treiben; dabei darf aber das Vieh sich nicht aufhalten, um zu fressen, wofern nicht mit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Siebleber Teich — Zuflüsse Geierslache Bach Abfluss in den Rot Bach Größere Städte in der Nähe …   Deutsch Wikipedia

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  • Kleinrudestedt — ist ein Dorf, das in das nur einen Kilometer entfernte Großrudestedt im Landkreis Sömmerda eingemeindet worden ist. Es liegt im Thüringer Becken am Nordostrand des Schwanseer Forstes. Zwischen Klein und Großrudestedt verläuft der kleine Fluss… …   Deutsch Wikipedia

  • Triftgerechtigkeit — (Triftrecht, Servitus actus, S. agendi), das Recht eines Grundstücksbesitzers, sein Vieh über das Grundstück eines Andern treiben zu dürfen. Insofern die T. nicht ausnahmsweise als ein vertragsmäßiges Recht bestellt ist, bildet dieselbe… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hutungsgerechtigkeit — (Weidegerechtigkeit, Hut u. Weidegerechtigkeit, Hut u. Triftrecht, Servitus pascendi), die dingliche Servitut; vermöge[648] deren dem Besitzer eines Grundstücks das Recht zusteht, das zum Zweck u. zur Cultur jenes Grundstücks nöthige Vieh auf dem …   Pierer's Universal-Lexikon

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