- Strafkammer
Strafkammer, s. Gerichtsverfassung und Landgericht.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Strafkammer, s. Gerichtsverfassung und Landgericht.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Strafkammer — Straf|kam|mer 〈f. 21〉 Kollegialgericht für Strafsachen (beim Landgericht); Ggs Zivilkammer * * * Straf|kam|mer, die (Rechtsspr.): für Strafsachen zuständige ↑ Kammer (8 b). * * * Strafkammer, der in Strafsachen entscheidende Spruchkörper beim… … Universal-Lexikon
Strafkammer — Als Strafkammern bezeichnet man die in der Berufungsinstanz tätigen kleinen und die in erster Instanz zuständigen großen Kammern der Landgerichte im Strafverfahren. Personelle Besetzung Kleine Strafkammern sind mit einem Berufsrichter und zwei… … Deutsch Wikipedia
Strafkammer — Straf|kam|mer … Die deutsche Rechtschreibung
Große Strafkammer — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Strafkammern bezeichnet man die in der Berufungsinstanz tätigen kleinen und die in erster Instanz zuständigen großen… … Deutsch Wikipedia
Detachierte Strafkammer — oder Kammer für Handelssachen, s. Landgericht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
StrK — Strafkammer EN criminal court [division] … Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen
Allgemeine Gerichtsbarkeit — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 … Deutsch Wikipedia
Justizgerichtbarkeit — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 … Deutsch Wikipedia
Justizgerichtsbarkeit — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 … Deutsch Wikipedia
Ordentliche Gerichte — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 … Deutsch Wikipedia