- Strafänderung
Strafänderung, die Anwendung eines andern (mildern oder strengern) Strafrahmens an Stelle des zunächst vom Gesetz aufgestellten. Vgl. Strafrecht IV: Die Bestrafung 3).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Strafänderung, die Anwendung eines andern (mildern oder strengern) Strafrahmens an Stelle des zunächst vom Gesetz aufgestellten. Vgl. Strafrecht IV: Die Bestrafung 3).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Strafänderung — Strafänderung, s.u. Strafe S. 890 … Pierer's Universal-Lexikon
Strafe — (Poena, Vindicta, Animadversio, Coërcitio), jeder Nachtheil, jedes Übel, welches denjenigen trifft, welcher sich eines Unrechtes od. einer unerlaubten Handlung schuldig gemacht hat. I. In ethischer Hinsicht unterscheidet man natürliche S n,… … Pierer's Universal-Lexikon
Abänderung — Abänderung, Wechsel in der Weise des Daseins überhaupt, bes. die, welche die Gestalt u. Form eines Ganzen betrifft; so A. der Klage (Rechtsw.), s. u. Klage; A. der Strafe, s. Strafänderung … Pierer's Universal-Lexikon
Cardināl — (v. lat.), 1) ursprünglich jeder Bischof, Priester u. Diakon, welcher einer Kirche wirklich einverleibt war, zum Unterschied von solchen, die sich nur vorübergehend dabei aufhielten. Es kamen daher in allen Gegenden C e vor, u. einige Pfarrer in… … Pierer's Universal-Lexikon
Strafrecht — (Kriminalrecht, früher auch »peinliches Recht«, lat. Jus poenale, franz. Droit criminel. engl. Criminal Law, ital. Diritto criminale) hat, wie der Begriff des Rechtes überhaupt, eine subjektive und eine objektive Bedeutung. Im subjektiven Sinne… … Meyers Großes Konversations-Lexikon