Abmarkung

Abmarkung

Abmarkung, die Errichtung fester Grenzzeichen zwischen zwei Grundstücken. Art und Verfahren der A. bestimmt sich nach den Landesgesetzen oder mangels solcher nach der Ortsüblichkeit. Jeder Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbar Mitwirkung bei der A. verlangen, die Kosten werden halbiert (Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch, § 919).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Abmarkung — ⇡ Nachbarrecht …   Lexikon der Economics

  • Abmarkung — Errichtung oder Wiederherstellung fester Grenzzeichen zwischen Grundstücken …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

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  • Katasteramt — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Vermessungsamt (im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch auch Vermessungsbehörde) ist allgemein eine Bezeichnung für eine …   Deutsch Wikipedia

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  • Bodensonderung — Eine Sonderung ist die Aufteilung von Flurstücken auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters ohne zeit und arbeitsaufwändige Liegenschaftsvermessungen (z. B. § 3 Abs. 5 LGVerm Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen in… …   Deutsch Wikipedia

  • Sonderung — Eine Sonderung ist die Aufteilung von Flurstücken auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters ohne zeit und arbeitsaufwändige Liegenschaftsvermessungen. Sonderungen sollen die Aufteilung von Flurstücken im Vergleich zu… …   Deutsch Wikipedia

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