Simultānwährung
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Währung — (ital. Valuta, »Gültigkeit«, v. lat. valere, gelten; franz. Étalon, engl. Standard, Legal tender), ursprünglich soviel wie Gewähr (Wertschaft), nämlich für die richtige Beschaffenheit (Gewicht und Feingehalt) ausgeprägter Münzen, dann die als… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Parallelwährung — Parallelwährung, Simultanwährung, ein Währungssystem, in dem zwei Edelmetalle (meistens Gold und Silber) frei ausprägbar sind und als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Es besteht zwischen den Metallen im Unterschied zur Doppelwährung jedoch… … Universal-Lexikon