- Simultāngründung
Simultāngründung, s. Aktiengesellschaft, S. 238.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Simultāngründung, s. Aktiengesellschaft, S. 238.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Simultangründung — ⇡ Einheitsgründung … Lexikon der Economics
Einheitsgründung — Simultangründung, Übernahmegründung; Form der ⇡ Gründung einer AG, bei der die Gründer das gesamte Grundkapital (Aktien) übernehmen … Lexikon der Economics
Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gründung [2] — Gründung, Errichtung einer wirtschaftlichen Unternehmung, insbes. einer neuen Aktiengesellschaft unter Feststellung des Gesellschaftsvertrags. Das Wort G. war vor 1884 der Sprache unsrer Gesetzgebung fremd. Diese bot keine genügende Handhabe zur… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gesellschaftsrecht (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt … Deutsch Wikipedia
Gründung einer AG — I. Ablauf:1. Die ⇡ Satzung (Gesellschaftsvertrag) ist in notariell beurkundeter Form durch die Gründer festzustellen (§§ 2, 23, 28 AktG). Sie muss bestimmen: (1) Firma und Sitz der Gesellschaft; (2) Gegenstand des Unternehmens; (3) Höhe des ⇡… … Lexikon der Economics