- Bauunfallversicherung
Bauunfallversicherung, s. Unfallversicherung und Baugewerks-Berufsgenossenschaften.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Bauunfallversicherung, s. Unfallversicherung und Baugewerks-Berufsgenossenschaften.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Ausführungsbehörden — Ausführungsbehörden, besondere Behörden, die für unfallversicherungspflichtige Reichs u. Staatsbetriebe, bezüglich deren Reich und Staat als Unternehmer an Stelle der Berufsgenossenschaften (s. d.) die Unfallfürsorge selbst übernehmen, an die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wartezeit — Wartezeit, derjenige Zeitraum, vor dessen Ablauf eine rechtliche Befugnis nicht geltend gemacht werden kann. So besteht z. B. für die Witwe, bevor sie zur anderweiten Ehe schreiten kann, eine gesetzliche W. (Wartepflicht) von zehn Monaten, vom… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Unfallversicherung — Zunächst erschien das (gewerbliche) Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; ihm folgen die sogen. Ausdehnungsgesetze vom 28. Mai 1885 betreffend die Betriebe der Transportanstalten, der Marine und Heeresverwaltung, vom 15. März 1886… … Meyers Großes Konversations-Lexikon