Schlußschein

Schlußschein

Schlußschein, s. Schlußnote.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Schlußnote — (Schlußschein, Schlußzettel, franz. Bordereau), die von dem Mäkler den Kontrahenten ausgefertigte Beurkundung eines durch ihn vermittelten Geschäfts, namentlich über den Verkauf von Staatspapieren u. sonstigen Effekten, Wechseln u. dgl., über… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schlußzettel — Schlußzettel, Schlußnote, Schlußschein, die vom Makler ausgestellte, zuweilen auch von den Parteien zu unterschreibende und diesen sofort einzuhändigende Bescheinigung über ein von ihm vermitteltes Handelsgeschäft (Deutsches Handelsgesetzb. § 94) …   Kleines Konversations-Lexikon

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