Schiffspart

Schiffspart

Schiffspart, der Anteil eines Mitreeders an dem gemeinschaftlichen Schiff. Ein Mitreeder kann mehrere Parten besitzen. Dieselben sind veräußerlich und vererblich (vgl. Handelsgesetzbuch, § 474 ff., 491,502 ff., 507). Vgl. Reeder.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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