Schiffsgläubiger

Schiffsgläubiger

Schiffsgläubiger, diejenigen Gläubiger, denen ein bevorzugtes gesetzliches Pfandrecht am Schiffsvermögen (s. d.) des Reeders zusteht. Die Rechte eines Schiffsgläubigers gewähren unter andern die öffentlichen Schiffs-, Schiffahrts- und Hafenabgaben, die Forderungen der Besatzung aus den Dienst- und Heuerverträgen, die Lotsengelder, die Bergungs-, Hilfskosten, die Beiträge zur großen Haverei, Bodmereidarlehen, die Forderungen aus dem Verschulden einer Person der Schiffsbesatzung etc. (s. Handelsgesetzbuch, § 754 ff.). Die Rangordnung der Pfandrechte der S. untereinander regeln die § 766–770. Vgl. Mittelstein, Deutsches Schiffspfandrecht und Schiffsgläubigerrecht (Hamb. 1889).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Schiffsgläubiger — Schiffsgläubiger, die Gläubiger, deren Forderungen ein Pfandrecht an dem Schiff und dessen Zubehör, sowie der Bruttofracht der Reise, aus der die Forderung entsprungen, begründen (Deutsches Handelsgesetzb. § 754 und Reichsgesetz über die… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schiffsgläubiger — einzelne in § 754 HGB und entsprechend in § 102 BinnSchG aufgezählte Gläubiger, die ein besonderes, meist ⇡ gesetzliches Pfandrecht am ⇡ Schiffsvermögen haben, das keiner Eintragung im Schiffsregister bedarf, durch gutgläubigen Erwerb nicht… …   Lexikon der Economics

  • Fortune de mer — (franz., spr. fortǖn dö mǟr), das Schiffsvermögen (Schiffsanteil) des Reeders im Gegensatz zu seinem Privat oder Landvermögen (fortune de terre). Das Schiffsvermögen umfaßt »Schiff und Fracht« und ist in erster Linie dazu da, um den Gläubigern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Seerecht — Seerecht, Inbegriff der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Rechtsnormen. Das S. zerfällt, wie das Rechtssystem überhaupt (s. Privatrecht), in öffentliches und Privatrecht. Das öffentliche S. ist entweder S. eines bestimmten Staates, Seestaatsrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit — Basisdaten Titel: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Kurztitel: Familienverfahrensgesetz Abkürzung: FamFG Art: Bundesgesetz …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsgesetzbuch — Basisdaten Titel: Handelsgesetzbuch Abkürzung: HGB Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Handelspfand — Handelspfand, ein Pfand oder Pfandrecht, das ein Kaufmann an beweglichen Sachen oder an Rechten im Betrieb seines Handelsgewerbes erwirbt oder bestellt. Das Pfandrecht unterliegt im allgemeinen im Handel den gleichen Vorschriften wie im sonstigen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pfandrecht — Pfandrecht, im subjektiven Sinne das dingliche Recht an einer fremden beweglichen Sache, kraft dessen der Berechtigte wegen einer Forderung (an den Besteller des Pfandrechts oder einen Dritten) Befriedigung aus der Sache suchen darf; im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schiffsvermögen — Schiffsvermögen, Bezeichnung für Schiff und Fracht, d.h. bei einer Seereise das dabei in Betracht kommende Schiff und die damit auf ebendieser Reise vom Reeder verdienten Frachtgelder. Den Gegensatz zum S. (Fortune de mer) bildet das Landvermögen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Binnenschiffahrtsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt Kurztitel: Binnenschifffahrtsgesetz Abkürzung: BinSchG Art: Bundesgesetz Geltungsberei …   Deutsch Wikipedia

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