Schürzenzins
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Schürzenzins, der — Der Schürzenzins, des es, plur. doch nur von mehrern Summen, die e, in einigen Gegenden, eine Abgabe an Geld, welche die Leibeigenen oder Unterthanen dem Gutsherren für die Erlaubniß zu heirathen entrichten müssen, und welche an andern Orten der… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Schürzenzins — Wassilij Dimitriewitsch Polenow zeigt 1874 wie ein alter Mann seine Tochter zum Feudalherrn bringt. Mit ius primae noctis (lateinisch „Recht der ersten Nacht“; auch jus primae noctis; auf französisch droit de seigneur) wird das … Deutsch Wikipedia
Bumede — (наз. также Bedemund, Brautlauf, Schürzenzins и пр.) штраф, который по древнегерманскому праву уплачивался в случае внебрачной беременности крепостной; также подать за разрешение женитьбы … Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона
Bedemund — (Bumede, Bauermiete, Brautlauf, Schürzenzins, Frauenzins u. a.), Heiratssteuer, die im Mittelalter die hörige (leibeigne) Braut dem Gutsherrn bei ihrer Verheiratung überhaupt oder nur, wenn sie sich mit einer nicht zur Hofgenossenschaft gehörigen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Leibeigenschaft — (Halseigenschaft, Grundhörigkeit, Hörigkeit), ein Zustand geminderter Freiheit. Schon in den ältesten Zeiten finden wir bei den germanischen Völkerschaften den Unterschied zwischen Freien und Unfreien ausgeprägt. Die Entstehungsgründe der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bunzenzins, der — † Der Bunzenzins, des es, plur. von mehrern Summen, die e, eine niedrige und größten Theils veraltete Benennung derjenigen Summe, womit sich leibeigene Personen von dem Gutsherren die Erlaubniß zu heirathen erkaufen müssen; das Bunzengeld, von… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart