Saftsteuer

Saftsteuer

Saftsteuer, s. Zuckersteuer.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Zuckersteuer — Zuckersteuer. Der Zucker, vornehmlich Genußmittel, ist ein ergiebiger und geeigneter Gegenstand der Besteuerung. Die Erhebung der auf ihn gelegten Abgabe ist einfach, wenn sie, wie beim ausschließlichen Verbrauch von Kolonialzucker, lediglich auf …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zuckersteuer — Zuckersteuer, indirekte Steuer auf den Zuckerverbrauch. Man unterscheidet: 1) Rübensteuer (Materialsteuer), die nach der Gewichtsmenge der zu verarbeitenden Rüben bemessen wird; 2) Saftsteuer, die den Zuckersaft belastet; 3) Pauschalierungssteuer …   Kleines Konversations-Lexikon

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