Respectus parentēlae

Respectus parentēlae

Respectus parentēlae (lat.), die Achtung, die man vor den Geschwistern seiner Eltern und Voreltern haben soll. Im Kirchenrecht Bezeichnung für das Verhältnis zwischen Nichten und Onkel, Neffen und Tanten, die sich nicht heiraten durften. In Deutschland besteht dies Ehehindernis nicht mehr, wohl aber in Österreich, wo es jedoch Befreiung hiervon gibt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Respectus — (lat.), 1) das Zurücksehen; bes. 2) Rücksicht; R. parentēlae, kindliche Ehrfurcht, s.u. Parentel; Respectu, in Rücksicht auf, mit Berücksichtigung, in Betreff …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Parentel — Die Artikel Parentel und Parentele überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach …   Deutsch Wikipedia

  • Parentele — Parentel oder Parentele (lat. parens Elternteil) ist ein Begriff des Erbrechts. Geschichte Eine Parentel (lat. parentela) war im deutschen Rechte des Mittelalters die Gesamtheit der durch den nächsten gemeinsamen Stammvater Verbundenen. Die erste …   Deutsch Wikipedia

  • Parentel — (v. lat. Parentela, Sippschaft), im Deutschen Rechte der Inbegriff der Personen, welche von einem gemeinschaftlichen Stammvater abstammen, bezeichnet bald ein ganzes Geschlecht, bald nur ein einzelnes Glied in der Kette von Verwandten, welches… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verwandtschaft — Verwandtschaft, 1) (Blutsverwandtschaft, Cognatio, Consanguinitas), das auf der Zeugung u. der dadurch entstandenen Gemeinschaft des Blutes beruhende Verhältniß zwischen mehren Personen. Durch diesen Begriff schon scheidet sich die V. genugsam… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehe — (vom althochdeutschen ewa, eha, ea, e, d.i. Gesetz), 1) im weiteren Sinne früher jede Verbindlichkeit, daher Ehehasten, aus besonderer [494] Verbindlichkeiten stammende Hindernisse; 2) (Matrimonium), die durch Liebe bedingte gesetzmäßige… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Parentēl — (lat. Parentela, »Linie«), im deutschen Rechte des Mittelalters die Gesamtheit der durch einen gemeinsamen Stammvater verbundenen Personen. Die erste P. bilden hiernach der Erblasser und seine Nachkommen, die zweite der Vater und die Geschwister… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Parentelenordnung — (respectus parentelae), Erbfolge nach der Parentel, welche die gesammte Verwandtschaft, an deren Spitze die Stammeseltern stehen, im engern Sinn den nähern zur Erbschaft berufenen Verwandtschaftskreis bedeutet, an dessen Spitze wieder gemeinsame… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Respiciren — Respiciren, lat. dtsch., berücksichtigen, bedenken; Respect, Berücksichtigung, Ehrerbietung; bei Kupferstichen der Rand; respectus parentelae, im erbrechtlichen Verhältniß der Parentel stehen; respectu, in Rücksicht; respective, beziehungsweise,… …   Herders Conversations-Lexikon

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