Reichsfiskāl

Reichsfiskāl

Reichsfiskāl (Reichsankläger), Beamter, der über die Gerechtsame des ehemaligen Deutschen Reiches und seines Oberhauptes wachte. Ein solcher fungierte sowohl beim Reichshofrat als beim Reichskammergericht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Имперский фискал — (Reichsfiskal, Reichsankläger) в прежней Герм. империи должностное лицо, на которое возложено было ограждение прав и законов империи и императора, состоял как при И. суде, так и при И. надворном совете (суде) …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Gottorper Vertrag — Mit dem Gottorper Vertrag (auch Gottorper Vergleich) von 1768 zwischen dem dänischen König und Hamburg erkannte Dänemark offiziell die Reichsunmittelbarkeit der Hansestadt und ihre Unabhängigkeit vom dänisch regierten Herzogtum Holstein an.… …   Deutsch Wikipedia

  • Kammerfiskal — Der Kammerprokurator oder Kammerfiskal war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein Ministeriale oder Beamter des Landesherrn, der die Interessen der „Kammer“ (der Finanzen des Fürsten, also des Fiskus) zu vertreten hatte, unter anderem bei… …   Deutsch Wikipedia

  • Kammerprokurator — Der Kammerprokurator oder Kammerfiskal war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein Ministeriale oder Beamter des Landesherrn, der die Interessen der „Kammer“ (der Finanzen des Fürsten, also des Fiskus) zu vertreten hatte, unter anderem bei… …   Deutsch Wikipedia

  • Lorenz Schmidt — Johann Lorenz Schmidt (* 30. November 1702 in Zell bei Schweinfurt; † 19./20. Dezember 1749 in Wolfenbüttel) war ein deutscher Theologe der frühen Aufklärung. Schmidt studierte Theologie in Jena. Er arbeitete an einer Bibelübersetzung, der… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichsankläger — Reichsankläger, s. Reichsfiskal …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichshofrat — (Concilium imperiale aulicum), im alten Deutschen Reiche das oberste Gericht des Kaisers für seine Gerichtsbarkeit im Reiche; derselbe war ausschließlich zuständig für Reichslehnsachen und (herkömmlich) für Kriminalsachen der Reichsunmittelbaren; …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”