- Redakteur
Redakteur (franz., spr. -tȫr, lat. redactor, »Ordner oder Einrichter«, Schriftleiter), der Anordner und Herausgeber periodischer und enzyklopädischer, aus den Beiträgen mehrerer zusammengesetzter Werke oder Zeitschriften. Er hat die Mitarbeiter auszuwählen, die eingegangenen Beiträge zu prüfen, nach der Idee des Unternehmens zu ordnen und druckfertig zu machen (s. Redigieren), überhaupt das Ganze nach einem bestimmten Plan zu leiten. Hat der R. eines periodisch erscheinenden Werkes zugleich die Vertretung des Inhalts des Werkes oder der Zeitschrift der Obrigkeit gegenüber nach Maßgabe der Preßgesetzgebung übernommen, so heißt er verantwortlicher R. Ein solcher muß im Deutschen Reich seinen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, verfügungsfähig und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sein. Ferner muß er mit Angabe seines Wohnorts auf jeder Nummer der Zeitschrift etc. genannt sein, widrigenfalls eine Konfiskation der betreffenden Druckschrift erfolgen kann (s. Presse, S. 285). Nicht selten sind der Herausgeber und der R. verschiedene Personen. Auch können für den Inhalt einer Zeitung mehrere Redakteure durch Nennung ihrer Namen dem Gesetz gegenüber für spezielle Teile verantwortlich sein. Der oberste Leiter einer Zeitung heißt Chefredakteur, dem die Abteilungsredakteure gewöhnlich untergeordnet sind. Das ganze Institut nennt man Redaktion oder Schriftleitung. Der eigentliche Schriftleiter wälzt bisweilen seine preßgesetzliche Verantwortlichkeit auf einen sogen. Sitzredakteur ab (Weiteres hierüber s. Presse, S. 286). Vgl. Grüttefien, Die Tälerschaft des verantwortlichen Redakteurs (Berl. 1895); Wahl, Die strafrechtliche Haftung des verantwortlichen Redakteurs (Mainz 1904); Liebich, Der verantwortliche R. und seine Haftung aus § 20, Absatz 2, des Reichspreßgesetzes (Bresl. 1905); weitere Schriften bei Artikel »Presse«, S. 287.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.