Realzitation
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Ladung [2] — Ladung (Vorladung, Zitation, Ajournement), die an eine Person gerichtete Aufforderung zum Erscheinen vor einer Behörde. Eine L. kann schriftlich oder mündlich, unter Androhung von Strafen oder sonstigen Rechtsnachteilen oder ohne solche Androhung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zitation — (lat.), Ladung, namentlich gerichtliche (s. Ladung); daher Ediktalzitation, öffentliche Ladung oder Aufgebot (s. d. 2); Realzitation, Vorführung des auf schriftliche oder mündliche Ladung (Verbalzitation) nicht Erschienenen vor die zuständige… … Meyers Großes Konversations-Lexikon