- Privatankläger
Privatankläger, s. Privatbeteiligter und Privatdelikte.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Privatankläger, s. Privatbeteiligter und Privatdelikte.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Privatankläger — Privatankläger, s. Anklageprozeß … Kleines Konversations-Lexikon
Kontumazentscheidung — Die Kontumazentscheidung ist eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung wegen Nichtbefolgung einer verbindlich vorgeschriebenen Anordnung mit der Sanktion, dass der Ungehorsame sein Recht verliert oder ohne weitere Verhandlung gegen ihn… … Deutsch Wikipedia
Staatsanwaltschaft — Staatsanwaltschaft, eine öffentliche Behörde, deren hauptsächlicher Beruf ist im Anklageprocesse (s.u. Criminalproceß) im öffentlichen Interesse die Rolle des Anklägers zu übernehmen, welcher indessen hin u. wieder auch noch andere, auf… … Pierer's Universal-Lexikon
Anklageproceß — Anklageproceß, die Form des Strafverfahrens, bei welcher, im Gegensatze zu dem sogenannten Inquisitionsproceß, der Criminalrichter nur auf eine, entweder von einem öffentlichen (Staatsanwalt, Staatsprocurator) od. auch von einem Privat Ankläger… … Pierer's Universal-Lexikon
Appellation — (v. lat. Appellatio, Berufung, Provocation), I. ein ordentliches suspensives u. devolutives Rechtsmittel zum Schutze dessen, welcher sich durch eine obrigkeitliche Entschließung (Bescheid, Resolution od. Handlung) in seinen Rechten für verletzt… … Pierer's Universal-Lexikon
Contumaz — (v. lat. Contumacia), 1) der Ungehorsam, welchen eine Partei, od. eine sonst betheiligte Person in einem Rechtsstreite dadurch begeht, daß sie einer ihr gewordenen gerichtlichen Auflage überhaupt nicht, od. nicht in der vorgeschriebenen Weise… … Pierer's Universal-Lexikon
Anklageprozeß — Anklageprozeß, diejenige Art des Strafverfahrens, wobei eine besondere, vom Gericht getrennte Person, ein öffentlicher oder Privatankläger, fortwährend teilnimmt, indem er den Antrag auf öffentliche Bestrafung des Verbrechers stellt, die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gerichtskosten — (Gerichtsgebühren, Sporteln) sind die für die Tätigkeit der staatlichen Rechtspflege von den Beteiligten zu entrichtenden Gebühren, zu denen manchmal auch die Auslagen der Gerichtsbehörden gerechnet werden. Man unterscheidet zwischen den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Privatdelikte — Privatdelikte, Vergehen gegen ein Gesetz, an deren Verfolgung der Staat kein besonderes Interesse hat, und die daher nach dem Gesetze nur auf Antrag eines in seinen Rechten direkt oder indirekt Verletzten, sogen. Privatkläger oder Privatankläger … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schwurgericht — (Assisen, Jury, Geschwornengericht, engl. Jury, franz. Jury, Cour d assises), das Gericht, in dem nichtrechtsgelehrte Richter aus dem Volke (Geschworne, engl. jurymen, franz. jurés) im Zusammenwirken mit rechtsgelehrten Staatsrichtern… … Meyers Großes Konversations-Lexikon