Postübertretungen

Postübertretungen

Postübertretungen (Postkontraventionen), Zuwiderhandlungen gegen Postgesetze, in Deutschland 1) Versendung von postzwangspflichtigen Briefen oder Zeitungen auf andre Weise als durch die Post (s. Postzwang). 2) Mißbräuchliche Anwendung einer von der Entrichtung des Portos befreienden Bezeichnung bei portopflichtigen Sendungen. 3) Benutzung von Postwertzeichen nach ihrer Entwertung zur Frankierung einer Sendung. 4) Mitgabe von Briefen oder andern Sachen an Postbeamte oder Postillione zur Umgehung der Portogefälle. 5) Uneingeschriebenes Reisen mit der Post in der Absicht, der Post das Personengeld zu entziehen. – Nach § 27 des Postgesetzes beträgt die Strafe das Vierfache des defraudierten Portos oder Personengeldes, mindestens jedoch 3 Mark. Die Untersuchung und Bestrafung ist den Oberpostdirektionen übertragen. Den Angeschuldigten steht es indes frei, gegen die Strafbescheidung der Oberpostdirektionen die Berufung auf richterliche Entscheidung und den Rekurs an die oberste Postbehörde einzulegen. 1905 wurden 750 Personen wegen P. mit 27,431 Mk. bestraft.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Oberpostdirektion — Ehemaliges Dienstgebäude der Oberpostdirektion Hannover Oberpostdirektion (OPD) war in Deutschland die Bezeichnung für eine Mittelbehörde sowie Verwaltungseinheit der Postverwaltungen. Oberpostdirektionen wurden 1850 erstmals in Preußen… …   Deutsch Wikipedia

  • Porto [1] — Porto (ital., »Fracht«; hierzu Textbeilage: »Portotarif und Postgebühren im Deutschen Reich«), Beförderungsgebühr für Postsendungen, namentlich für Briefe und Pakete; im Reichspostgebiet werden die Postgefälle für Ortssendungen, Drucksachen,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Postdefraudation — Postdefraudation, s. Postübertretungen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Postkontraventionen — Postkontraventionen, s. Postübertretungen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Poststrafsachen — Poststrafsachen, s. Postübertretungen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Postzwang — Postzwang, Verpflichtung des Publikums, sich bei Reisen oder Versendung von Sachen der Posten des Staates oder des Reiches zu bedienen. Der P. bildet die notwendige Ergänzung des Postregals (s. d.). In Deutschland besteht der P. nur noch für… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”