- Pfandbruch
Pfandbruch, Verletzung der Rechte des Pfandschuldners; vgl. Pfandrecht und Pfandverschleppung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Pfandbruch, Verletzung der Rechte des Pfandschuldners; vgl. Pfandrecht und Pfandverschleppung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Pfandbruch — Pfandbruch, veraltet für Verstrickungsbruch. * * * Pfạnd|bruch, der (Rechtsspr. früher): Verstrickungsbruch … Universal-Lexikon
Pfandbruch — Pfạnd|bruch, der; [e]s, ...brüche (Beseitigung gepfändeter Sachen) … Die deutsche Rechtschreibung
Verstrickungsbruch — Verstrickungsbruch, früher Arrẹstbruch, Pfandbruch, Straftat nach § 136 StGB, die begeht, wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, wegnimmt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise… … Universal-Lexikon
Öffentliche Ordnung — Öffentliche Ordnung. Der siebente Abschnitt des deutschen Reichsstrafgesetzbuches faßt unter dem wenig zutreffenden Sammelnamen »Verbrechen und Vergehen wider die öffentliche Ordnung« eine Reihe der verschiedenartigsten Straftaten zusammen.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon