Pötelisches Gesetz

Pötelisches Gesetz

Pötelisches Gesetz (lex Poetelia), wahrscheinlich aus 311 v. Chr. Dieses Gesetz milderte die Strenge der altrömischen Haftung für die Gelddarlehnsschuld (nexum) dadurch, daß es den Satz aufstellte, es solle in Zukunft der Schuldner, wenn er nicht rechtzeitig zahlte, nicht mehr, wie bislang, mit seinem Leib der Schuldknechtschaft, sondern nur noch mit seinem Vermögen dem Gläubiger verfallen sein.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Schuldknechtschaft — Schuldknechtschaft, im Altertum ein Exekutionsmittel zur Beitreibung von Schulden, vermöge dessen sich der Gläubiger den säumigen Schuldner zum Sklaven machen, ja nach dem römischen Gesetz der zwölf Tafeln ihn sogar töten konnte. Die S. wurde in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Manūs injectĭo — (lat., »Handanlegung«), das älteste römische Exekutionsmittel gegen säumige Schuldner, das darin bestand, daß der Kläger den Beklagten vor den Prätor brachte. Bezahlte der Beklagte nicht sofort, oder fand er keinen solventen Verteidiger (vindex) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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