Ortsverweisung

Ortsverweisung

Ortsverweisung, die Maßregel, wodurch einer Person der Aufenthalt in einem bestimmten Gemeindebezirk untersagt wird. Dies ist namentlich dann zulässig, wenn gegen einen Verurteilten auf Polizeiaufsicht (s. d.) erkannt ist. Vgl. auch Ausweisung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ausweisung — Ausweisung, das polizeiliche Verbot, sich in einem bestimmten Gebiet (Bundes , Landesgebiet, Gemeindebezirk) aufzuhalten. Die Maßregel kommt in Deutschland als Reichs , Landes und Ortsverweisung vor. Der Staatsangehörige hat ein Recht, sich im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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