Nutzungssteuern

Nutzungssteuern

Nutzungssteuern heißen solche direkte Aufwandsteuern, die nach Maßgabe der Benutzung von Gebrauchsgütern, wie Wagen, Billards etc., erhoben werden (s. Aufwandsteuern, S. 101).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Nutzungssteuern — Nutzungssteuern, Abgaben, die sich an die Benutzung von Gebrauchsgütern knüpfen; Gegensatz: Verbrauchssteuern …   Kleines Konversations-Lexikon

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