- Nutzungssteuern
Nutzungssteuern heißen solche direkte Aufwandsteuern, die nach Maßgabe der Benutzung von Gebrauchsgütern, wie Wagen, Billards etc., erhoben werden (s. Aufwandsteuern, S. 101).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Nutzungssteuern heißen solche direkte Aufwandsteuern, die nach Maßgabe der Benutzung von Gebrauchsgütern, wie Wagen, Billards etc., erhoben werden (s. Aufwandsteuern, S. 101).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Nutzungssteuern — Nutzungssteuern, Abgaben, die sich an die Benutzung von Gebrauchsgütern knüpfen; Gegensatz: Verbrauchssteuern … Kleines Konversations-Lexikon