- Neubaurente
Neubaurente (Reädifikationsbetrag), die Jahresrente, die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Gebäude zu erneuern ist, die zum Neubau erforderliche Bausumme ergibt.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Neubaurente (Reädifikationsbetrag), die Jahresrente, die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Gebäude zu erneuern ist, die zum Neubau erforderliche Bausumme ergibt.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Steuer [1] — Steuer (vom althochdeutschen Stiura, Hülfe, Gabe), heißt 1) im weitern Sinne jede von der Obrigkeit angeordnete Entrichtung, durch welche die Unterthanen Theile ihres Privatvermögens an die Obrigkeit zur Bestreitung der für diese nöthigen… … Pierer's Universal-Lexikon
Reädifikation — (lat.), Neubau; Reädifikationsbetrag, Neubaurente (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon