- Negotium claudĭcans
Negotium claudĭcans (lat., »hinkendes Geschäft«). ein Rechtsgeschäft, das für den einen Teil ungültig, für den andern gültig ist; z. B. Rechtsgeschäfte Unmündiger ohne Genehmigung des Vormundes.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.