Neffenrecht
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Ehe — (v. althochd. êwa, altsächs. êo, »Bündnis, Vertrag, Gesetz«; vgl. Ehehaft), die nach gesetzlichen Vorschriften eingegangene Vereinigung eines Mannes und Weibes zur lebenslänglichen und ungeteilten Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse. Die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Mutterrecht — (Matriarchat), das bei gewissen dem Naturzustand näher stehenden Völkern bestehende Rechtsverhältnis, nach dem die Kinder Namen, Besitz, Vorrechte, Stammeszugehörigkeit u.a. nur von mütterlicher Seite her erben, auch wenn der Vater bekannt ist.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon