Nebenpartei

Nebenpartei

Nebenpartei, s. Hauptpartei und Nebenintervention.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Intervenieren — (lat.), dazwischentreten, vermitteln; in der Rechtssprache: in einen anhängigen Rechtsstreit als Nebenpartei eintreten; im Wechselverkehr: einen Wechsel zu Ehren des Ausstellers oder eines Giranten einlösen; daher Intervention, Ehrenannahme… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Staatsanwaltschaft — Staatsanwaltschaft, eine öffentliche Behörde, deren hauptsächlicher Beruf ist im Anklageprocesse (s.u. Criminalproceß) im öffentlichen Interesse die Rolle des Anklägers zu übernehmen, welcher indessen hin u. wieder auch noch andere, auf… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hauptpartei — wird in der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 67) die Partei, der ein Nebenintervenient beigetreten ist, im Verhältnis zu diesem genannt. Das hat die Folge gehabt, daß der Nebenintervenient manchmal als Nebenpartei bezeichnet wird, obgleich er in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nebenintervention — Nebenintervention, die Einmischung eines Dritten (des Nebenintervenienten) in einen zwischen andern Personen anhängigen Rechtsstreit, um der einen Partei zum Siege zu verhelfen. Die N., die mit der Hauptintervention sachlich nichts gemein hat,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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