Nachtarbeit

Nachtarbeit

Nachtarbeit, in der Rechtssprache die Arbeit, die nach dem Geschäftsschluß geleistet wird. Nach der deutschen Gewerbeordnung, § 137, ist das die Zeit von 81/2 Uhr abends bis 51/2 Uhr morgens. Arbeiterinnen dürfen während dieser Zeit in Fabriken nicht beschäftigt werden. Jugendliche Arbeiter, d.h. Arbeit er und Arbeiterinnen unter 16 Jahren, dürfen während der Nacht überhaupt nicht beschäftigt werden. Aus besondern Gründen kann jedoch bei Arbeiterinnen über 16 Jahren vorübergehend N. von der obern Verwaltungsbehörde gestattet werden. Vgl. Fabrikgesetzgebung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Nachtarbeit — Als Nachtarbeit gilt Arbeit in der Nacht zwischen 23 und 6 Uhr. In Deutschland ist sie bewilligungsfrei, während in der Schweiz für die Bewilligung ein Bedürfnisnachweis und ein Nachweis der Gesundheitsvorsorge notwendig ist. Inhaltsverzeichnis 1 …   Deutsch Wikipedia

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  • Nachtarbeit, die — Die Nachtarbeit, plur. die en, der Zustand, da man zur Nachtzeit arbeitet; ohne Plural. Ingleichen Arbeit, welche zur Nachtzeit gethan wird …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Nachtarbeit — 1. Charakterisierung: N. ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) umfasst (§ 2 II, III ArbZG). Tätigkeit während der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr). N. ist meist aus technischen Gründen (z.B. Papier oder Stahlerzeugung)… …   Lexikon der Economics

  • Nachtarbeit — Nachtarbeitf Geschlechtsverkehr.VorallemimZusammenhangmitProstituiertengesagt.Seitdem19.Jh …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

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  • Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit — Die Zuschläge für Sonntags , Feiertags oder Nachtarbeit werden in Deutschland und Österreich steuerlich begünstigt. Mit dem Zuschlag zum Grundlohn soll die Leistungserbringung des Arbeitnehmers zu Zeiten, an denen die Mehrheit der Beschäftigten… …   Deutsch Wikipedia

  • Fabrikgesetzgebung — (Arbeiterschutzgesetzgebung), der Inbegriff aller auf größere gewerbliche Unternehmungen, insbes. Fabriken (s.d.) sich beziehenden staatlichen Anordnungen zum Schutz der Arbeiter gegen persönliche und wirtschaftliche Nachteile, die ihnen in ihrem …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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