Ausfallsforderung
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Abgesonderte Befriedigung — Abgesonderte Befriedigung, nach der deutschen Konkursordnung (vgl. § 4 und § 47–52) die Befriedigung gewisser mit einem Pfandrecht oder ähnlichem Recht versehenen Personen (die Absonderungsberechtigten oder Absonderungsgläubiger). Sie erfolgt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ausfall [1] — Ausfall, im Konkurs der Mangel einer vollständigen Befriedigung wegen eines Absonderungsanspruchs oder einer Konkursforderung. Der nicht befriedigte Konkursgläubiger darf seine Forderung nach Beendigung des Konkursverfahrens regelmäßig dem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon