Nachlaßinventar
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Johann Georg Trautmann — Johann Georg Trautmann, Selbstbildnis. Johann Georg T … Deutsch Wikipedia
Inventarrecht — (lat. Beneficium inventarii), die Rechtswohltat, daß der Erbe für Erbschaftsschulden nur bis zum Werte des Nachlasses haften muß, falls er rechtzeitig und vorschriftsmäßig ein Nachlaßinventar, Nachlaßverzeichnis einreicht (sogen.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachlaßverzeichnis — (Nachlaßinventar), das Verzeichnis des Nachlasses (Inventar), das vom Erben beim Nachlaßgericht eingereicht wird. Zweck des Nachlaßverzeichnisses ist, die Haftung des Erben für Nachlaßverbindlichkeiten auf den vorhandenen Nachlaß zu beschränken,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon